Eine der großen Fragen im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken ist ohne Zweifel, was man damit macht. Profil nach dem Tod der Person. Das Thema könnte nun durch einen Gesetzentwurf konkretisiert werden, der Regeln für Social-Media-Profile verstorbener Personen festlegt, darunter Seiten, Konten, Veröffentlichungen und persönliche Daten einer verstorbenen Person. Rechnung 1689/21 wird derzeit analysiert bei Câmara dos Deputados und sein Text enthält Regeln, die Teil der BGB und Urheberrechtsgesetz.
Laut der Autorin, der Kongressabgeordneten Alê Silva (PSL-MG), kommt die Maßnahme zu einem wichtigen Zeitpunkt in der brasilianischen Gesetzgebung, da Fragen rund um Technologie und deren Nutzung zunehmend an Bedeutung gewinnen. „Der Vorschlag geht auf eine Forderung ein, die enorme Rechtsunsicherheit bei der Nachfolge und Verwaltung von Social-Media-Profilen und anderen Online-Veröffentlichungen Verstorbener mit sich bringt. Er sieht die Aufnahme geeigneter Instrumente in das Zivilgesetzbuch vor, um Erben in dieser schwierigen Zeit mehr Sicherheit und Trost zu geben“, erklärt sie.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltene Definition des Erbrechts Urheberrechte, personenbezogene Daten sowie Veröffentlichungen und Interaktionen des Verstorbenen in sozialen Netzwerken und anderen Internetseiten, d. h. bei sogenannten Internet-Anwendungsanbietern, umfasst – eine Definition, die unter anderem soziale Netzwerke, Cloud-Dateien und E-Mail-Konten umfasst. Das bedeutet, dass der Rechtsnachfolger des Verstorbenen das Recht hat, auf alle persönlichen Seiten des Verstorbenen zuzugreifen, muss aber als Nachweis die Sterbeurkunde vorlegen. Auf diese Weise liegt es im Ermessen des Erben, was mit den Seiten des Verstorbenen geschehen soll.: Er kann mit den Informationen in den Profilen machen, was er will oder sie sogar in Gedenkstätten verwandeln.
Daher gibt es zwei Ausnahmen: Wenn der Verstorbene in seinem Testament die Geheimhaltung oder Löschung seiner Daten wünscht, wird dies umgesetzt. Gibt es keine legitimen Erben, müssen die Profile mit allen Veröffentlichungen und Daten des Verstorbenen ebenfalls gelöscht werden. Der Gesetzentwurf wird derzeit von den Ausschüssen für Wissenschaft und Technologie, Kommunikation und Informationstechnologie, Kultur sowie Verfassung und Justiz und Staatsbürgerschaft bearbeitet.