Der australische Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Google Verbraucher durch die Verwendung zweischichtiger Standorteinstellungen, die Nutzer ohne deren Zustimmung verfolgten, in die Irre geführt hat. Der von der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherkommission (ACCC) geführte Fall warf dem Technologieriesen vor, nicht klar genug dargelegt zu haben, welche Optionen den Nutzern zur Verfügung stehen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Der Fall befasste sich mit der Erfassung personenbezogener Daten auf Android-Geräten zwischen Januar 2017 und Dezember 2018. Laut der Anklage der ACCC hat Google Nutzer in die Irre geführt, indem es ihnen sagte, der „Standortverlauf“ sei die einzige Einstellung, die die Erfassung und Speicherung personenbezogener Daten über die von ihnen besuchten Orte beeinflusse. In der Anklage heißt es:
„Tatsächlich ermöglicht eine weitere Einstellung des Google-Kontos namens ‚Web- und App-Aktivität‘ Google auch das Sammeln, Speichern und Verwenden personenbezogener Daten und Standortinformationen, wenn sie aktiviert ist, und diese Einstellung ist standardmäßig aktiviert.“
Australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission
Das Gericht entschied zugunsten der ACCC und begründete dies damit, dass Nutzer, die den Standortverlauf deaktivierten, nicht wussten, dass ein anderer Mechanismus sie verfolgte. Die Klage fordert zwar, dass Google den Nutzern Schadensersatz für die Datenschutzverletzung zahlt, das Unternehmen wird jedoch voraussichtlich Berufung einlegen.
Der Fall ist nicht der erste Fall für Google vor australischen Gerichten. Der Tech-Gigant stand bereits zuvor Epic Games vor Gericht wegen wettbewerbswidrige Praktiken, wurde beschuldigt, Transaktionsgebühren im Play Store missbraucht zu haben. Das Unternehmen sah sich auch einigen rechtlichen Herausforderungen mit Australien gegenüber, nachdem ihm vorgeworfen wurde den lokalen Journalismus finanzieren, sogar drohend das Land verlassen mit dem Vorschlag, ruderte aber letztlich zurück.
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